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   VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09   

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https://dejure.org/2009,30974
VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09 (https://dejure.org/2009,30974)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.09.2009 - 10 B 3462/09 (https://dejure.org/2009,30974)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. September 2009 - 10 B 3462/09 (https://dejure.org/2009,30974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 VersG; Art. 5 GG; Art. 8 Abs. 1 GG; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 130 StGB
    Anspruch auf Durchführung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung ; Ermöglichung der Durchführung einer als zentrale Wahlveranstaltung der NPD geplanten Versammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Durchführung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung ; Ermöglichung der Durchführung einer als zentrale Wahlveranstaltung der NPD geplanten Versammlung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Ergänzend ist daher lediglich darauf hinzuweisen, dass auch das OVG Bautzen ( Urteil vom 28.07.2009 - 3 B 60/06 ) eine vergleichbare Auflage für rechtswidrig erklärt hat.

    Jedenfalls für das vorläufige Rechtsschutzverfahren folgt die Kammer insoweit der Auffassung des OVG Bautzen in seinem Urteil vom 28.07.2009 ( 3 B 60/06 ), das zu einer vergleichbaren Auflage ausgeführt hat:.

  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Es fehlen nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass schwarze Fahnen eine eindeutig auf den Nationalsozialismus bezogene Symbolik haben bzw. diesen Aussagegehalt durch das spezifische Erscheinungsbild der Versammlung erhalten und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 - NVwZ 2002, 983).

    Eine solche Bewertung findet auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 - NVwZ 2002, 983).".

  • VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3668/09

    Beschluss über eine Beiladung

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Die (B.) wird zu dem Verfahren 10 B 3668/09 beigeladen, da sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die beantragte gerichtliche Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann ( § 65 Abs. 2 VwGO ).

    Die Verfahren 10 B 3462/09 und 10 B 3668/09 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden ( § 93 Satz 1 VwGO ).

  • VG Hannover - 10 A 3583/06

    Verhandlung zu Mahnwache und Demonstration Wincklerbad Bad Nenndorf

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Zu einer vergleichbaren Auflage hat die Kammer in ihrem Urteil vom 17.12.2007 - 10 A 3583/06 - ausgeführt:.

    Zu einer vergleichbaren Auflage hat die Kammer in ihrem Urteil vom 17.12.2007 (10 A 3583/06) ausgeführt:.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfGE 69, 315 [BVerfG 14.05.1985 - 1 BvR 233/81] ).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere aus seiner Begründung, unzweifelhaft erkennen lässt ( BVerwG, Urteil v. 25. April 2001 - 6 C 6/00 - BVerwGE 114, 160 (166 ff.)).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit im Sinne von § 37 Abs. 1 VwVfG setzt voraus, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (Vgl. BVerwG, Urteil v. 29. September 1992, - 1 C 36.89 - [...] ).
  • BVerfG, 02.03.2001 - 1 BvQ 12/01
    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Da die Auflage vorliegend auf den vermeintlichen Symbolgehalt der Fahnen und damit auf den Inhalt einer Aussage bezogen ist, ist sie auch am Maßstab des Artikel 5 Abs. 1 und 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, a.a.O., sowie BVerfG, Beschluss v. 24. März 2001 - 1 BvQ 12/01 - zitiert nach [...]).
  • VG Hannover, 31.07.2009 - 10 B 2925/09

    Anspruch auf Durchführung einer Versammlung ; Rechtmäßigkeit einer Verfügung i.R.

    Auszug aus VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09
    Zu einer vergleichbaren Auflage hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 31.07.2009 (10 B 2925/09) ausgeführt:.
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